Linke Kommunalpolitiker*innen gewinnen gemeinsam mit der bayerischen LINKEN Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Corona-Ausschüsse

By | Juni 16, 2021

Zusammen mit knapp 30 unserer Kommunalpolitiker*innen hatte DIE LINKE. Bayern eine Popularklage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht. Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse stellten für die Kläger*innen einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgt dieser Auffassung nun vollumfänglich und hat die mögliche Einsetzung von sogenannten Corona-Ausschüssen – durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträger*innen bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten – mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit Bayerischen Verfassung für unvereinbar und nichtig erklärt. DIE LINKE Bayern wertet diese Entscheidung des BayVerfGH als Erfolg für die kommunale Demokratie. Neben der Landesregierung hatten auch die Oppositionsparteien von FDP und SPD dem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt, die Grünen hatten sich enthalten.  

Unser Vorsitzender Niklas Haupt dazu: „Die Entscheidung des BayVerfGH ist ein großer Erfolg für die kommunale Demokratie. Mit der Gesetzesänderung hat die Landesregierung ihre Geringschätzung für die tausenden ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zum Ausdruck gebracht. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der BayVerfGH diesen Angriff auf die kommunale Verfasstheit zurückgewiesen hat. Politik vor Ort lebt von kommunaler Mitbestimmung – gerade auch in Krisenzeiten. Diese zu beschneiden ist für uns unzumutbar und unverhältnismäßig.“  

Die Rechtsanwältin und Verfahrensbevollmächtigte Adelheid Rupp fügte an: „Es freut mich sehr, dass der BayVerfGH unserer Argumentation, dass das Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 12 BV auch für die Mitwirkungsrechte von Kommunalpolitiker:innen gilt, gefolgt ist. Alarmierend ist es für mich, dass die Staatsregierung einen derartigen Gesetzesentwurf vorgelegt hat und die Abgeordneten des Bay. Landtags einer Gesetzesänderung der Gemeindeordnung (Art. 120b Abs. 3 GO) zugestimmt haben, die weitgehend und schwerwiegend den Grundsatz der Wahlgleichheit durchbricht.“  

Die Pressemitteilung der bayerischen LINKEN vom 11. Juni finden Sie hier.

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